Allgemeine Geschäftsbedingunen

Gegenstand

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Projektaufträge und den damit verbundenen Dienstleistungen der NO S!DE STORY GmbH, nachfolgend «NOSS» genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend «Kunde» genannt und regeln deren Rechtsverhältnis.

Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden von NOSS nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert.

Alle nachfolgend aufgeführten Kosten und Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.

NOSS behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit ohne Mitteilung anzupassen, sofern nicht anders angekündigt mit sofortiger Wirkung.

Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen dem Kunden und NOSS kommt durch einen Auftrag des Kunden und dessen Annahme zustande. Der Auftrag des Kunden erfolgt telefonisch oder schriftlich (E-Mail, Brief). NOSS nimmt den Auftrag an, indem sie dem Kunden die gewünschte Dienstleistung bestätigt.

Offerte

Die erste Besprechung (Kontaktaufnahme, Offerten-Gespräch) für einen Auftrag ist kostenfrei und unverbindlich für beide Parteien.

Offerten, welche durch NOSS im Auftrag des Kunden erstellt werden sind unverbindlich und kostenlos. Wenn nicht anders mit dem Kunden vereinbart, haben sämtliche Offerten eine Gültigkeit von 30 Tagen.

Vorbehaltlich anderer Vereinbarung verstehen sich die von NOSS unterbreiteten eigenen und fremden Preise in den Kostenvoranschlägen mit einer Abweichung von ±15%. Sollten die offerierten Kosten den Voranschlag um mehr als 15% übersteigen, wird NOSS den Auftraggeber frühzeitig und schriftlich auf die höheren Kosten hinweisen.

Preise

Es gelten die auf der Offerte ersichtlichen Preise für die aufgeführten Dienstleistungen und für die wiederkehrenden Kosten, sowie die Konditionen der AGB’s.

Jegliche weiteren Tätigkeiten, welche nicht ausdrücklich im Preis inbegriffen sind, werden im Stundensatz von CHF 175 pro Stunde ausgeführt. Jegliche Erweiterungen, Anpassungen oder anderweitige Tätigkeiten erfolgen nach demselben Stundensatz, wenn nicht anders schriftlich vermerkt.

Zeitplan

Die Offerte fasst die Aufwände und die dabei entstehenden Kosten zusammen. Sie gibt keine Auskunft über den Zeitpunkt der Umsetzung. Wenn zum Zeitpunkt der erhaltenen Offerte beim Kunden bereits ein Zeitplan mit NOSS erstellt wurde, gilt dieser als korrekt und akzeptiert, sofern die Offerte innerhalb von 14 Tagen angenommen wird.

Liefertermine sind grundsätzlich als unverbindlich anzusehen. Genannte Termine entsprechen dem jeweiligen Planungsstand. NOSS übernimmt keine Verantwortung für eventuell entstehende Verspätungen, insbesondere nicht, wenn diese durch Änderungen auf Kundenwunsch verursacht wurden. NOSS haftet nicht für immaterielle Schäden oder Einkommensverluste oder in Fällen von höherer Gewalt.

Wiederkehrende Kosten

Die wiederkehrenden Kosten treten ab dem Datum der Annahme der Offerte in Kraft, sofern nicht anders schriftlich festgehalten wird. Die Kosten fallen unabhängig von der tatsächlichen Nutzung oder Teilnutzung an. 

NOSS ist berechtigt, den Betrag in Rechnung zu stellen, auch wenn die digitale Lösung nicht aufgeschaltet wird oder werden soll. Sollten Anzeichen vorliegen, dass der Kunde zahlungsunfähig oder zahlungsunwillig werden könnte, ist NOSS berechtigt, die offenen jährlichen Beträge oder Vergütungen für sonstige Dienstleistungen vorzeitig, auch als Akontozahlung, einzufordern.

Vertragsdauer

Sofern nicht anders festgehalten, beträgt die initiale Vertragslaufzeit für wiederkehrende Kosten ein Jahr. Die Vertragslaufzeit wird automatisch um jeweils ein weiteres Jahr verlängert, sofern NOSS nicht 90 Tage vor Ablauf des Vertrages eine schriftliche Kündigung per eingeschriebenem Brief vorliegt.

Wenn nicht anders vereinbart gehen mit Ablauf des Vertrages alle von NOSS getätigten Erzeugnisse zu NOSS zurück und Hosting-Dienstleistungen wie Domains, Website und E-Mails werden eingestellt. Mit der Kündigung entfallen alle Support-Leistungen. Der Vertrag läuft erst nach Ablauf der Kündigungsfrist aus.

Verrechnung

Die Verrechnung erfolgt pro Phase und wir normalerweise beim Start der entsprechenden Projektphase gestellt. Im Sprintverfahren werden die Sprintkosten nach Abschluss des Sprints gestellt. Wenn nicht anders ausgemacht, gelten 14 Tage Zahlungsfrist. 

Bei Budgetbeträgen über CHF 30’000 (exkl. MWST) ist NOSS berechtigt, nach Genehmigung der Offerte weitere Teilzahlungen in Rechnung zu stellen.

Die Rechnungsstellung für alle Dienstleistungen erfolgt mittels Einzahlungsscheins per E-Mail. Auf Anfrage des Kunden kann die Rechnung auf Versand per Post umgestellt werden.

Zahlungsverzug

Bei nicht fristgerechter Begleichung des offenen Betrages verrechnet NOSS für die erste Erinnerung, den sogenannten Reminder, keine Mahngebühren. Insofern der Kunde die Rechnung ungeachtet des Reminders nicht fristgerecht begleicht, erhebt NOSS, jeweils eine Gebühr von CHF 20 für die erste Mahnung und CHF 50 für die zweite Mahnung, insbesondere zur Begleichung der damit entstandenen Aufwendungen. 

Der Kunde anerkennt, dass NOSS im Falle einer Betreibung mit einem Inkassobüro zusammenarbeitet, und dass dabei zusätzliche Kosten für den Kunden anfallen. NOSS verrechnet CHF 80 als Aufwandsteilentschädigung für die Übergabe der Forderung an das Inkassobüro. NOSS ist berechtigt, die Digitale Lösung infolge Nichtzahlung ohne Ankündigung temporär abzuschalten, bis zur Begleichung der offenen Zahlung durch den Kunden. Jegliche Schadenersatzansprüche des Kunden in Zusammenhang mit einer solchen Offline-Schaltung sind ausdrücklich wegbedungen.

Reisekosten und Spesen

Sofern nicht anders festgehalten, werden Reisekosten und Spesen ausserhalb der Stadt Bern nach Aufwand (Bahn 1. Klasse bzw. Auto CHF 0.85 pro km) verrechnet.

Zusatzaufwände oder vorzeitiger Abbruch

Weitere Aufwände, die den Rahmen der Offerte übersteigen, beispielsweise durch Änderung der Anforderungen während der Entwicklung seitens Kunden, werden mit CHF 175 pro Stunde verrechnet. 

Bei einem vorzeitigen Abbruch des Projektes durch den Kunden werden die bis dahin geleisteten Aufwände mit ebenfalls CHF 175 pro Stunde in Rechnung gestellt.

Browserkompatibilität

NOSS garantiert bei der Erstellung einer Website die Browserkompatibilität für Browserversionen mit einem Marktanteil in der Schweiz von mehr als 3%. NOSS passt Websites grundsätzlich fortlaufend an neue Versionen von Browsern an, soweit dies zumutbar und nicht mit unverhältnismässig grossen Aufwendungen verbunden ist. Diese Leistung ist in den jährlichen Kosten des Garantie- und Supportpaketes inbegriffen. Ohne Garantie- und Supportpaket kann die fortlaufende Kompatibilität nicht gewährleistet werden.

NOSS Hosting

In den jährlichen Gebühren von Hostingverträgen ist inkludiert, dass NOSS dem Kunden Serverspeicher für die digitale Lösung zur Verfügung stellt. Die Wahl des Anbieters liegt ausschliesslich bei NOSS. Dem Kunden kann kein Zugriff zur Server-Administration gewährt werden und, insofern nicht anders festgehalten, richtet NOSS Server mit den eigenen Grundeinstellungen ein. Der Kunde erhält Zugriff auf die Website-Administration und Domainverwaltung. Die Domains werden auf den Kunden-Namen registriert.

 

Externe Hostings

Kunden können das Hosting der digitalen Lösungen nach Belieben wählen.

NOSS garantiert, dass die entwickelten digitalen Lösungen auf dem Schweizer Hosting-Anbieter Cyon funktioniert. Bei den weiteren gängigen Schweizer Hostinganbietern wird die Kompatibilität, soweit dies zumutbar und nicht mit unverhältnismässig grossen Aufwendungen verbunden ist, stets angestrebt. Sollten spezielle, explizit gewünschte Technologien implementiert werden, ist die Funktionalität durch NOSS auf dem gewünschten Hostinganbieter kostenpflichtig zu testen.

 

Eigenwerbung

Insofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass NOSS die für den Kunden erstellten Grafiken, Websites, Konzepte oder andere Dienstleistungen bei Bedarf als Referenz in Ihrer Website oder für Offerten ausstellt. Der Kunde gestattet NOSS, einen Link auf die eigene Website anzubringen. In der Regel platziert NOSS einen Link im Impressum der Website oder platziert das NOSS-Logo kommentarlos im unteren Adressbalken der Website und verlinkt dieses auf die eigene Website.

Urheberrechte

Urheber- und sonstige Rechte aller durch NOSS getätigten Arbeiten liegen zeitlich, inhaltlich und örtlich unbeschränkt ausschliesslich bei NOSS, bilden also deren geistiges Eigentum. Darunter fallen insbesondere alle textlichen, fotografischen, grafischen und sonstigen Erzeugnisse, welche von NOSS hervorgebracht wurden. Deren Weiterverwendung bedarf einer ausdrücklichen, einzelfallbezogenen schriftlichen Genehmigung durch NOSS. NOSS behält sich vor, in solchen Fällen zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen. Insbesondere der Programmiercode, die Benutzeroberfläche, sowie Datenbankstrukturen und Konzepte von den durch NOSS geschaffenen Applikationen und Websites sind deren geistiges Eigentum, und können unter keinen Umständen weitergegeben, zu vertragsfremden Zwecken genutzt oder bearbeitet werden.

Gewährleistung bei Mängeln

NOSS verpflichtet sich, den Auftrag mit angemessener, branchenüblicher Sorgfalt auszuführen und verpflichtet sich bei Vorliegen relevanter Mängel zur kostenlosen Nachbesserung. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung (insbesondere, wenn eine solche nicht oder nur mit unzumutbar grossem Aufwand möglich wäre) kann der Kunde, ausser im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit keinen Schadensersatzanspruch geltend machen. Bei Vorliegen eines derartigen Sachverhalts behält sich NOSS vor, eine Herabminderung des vereinbarten Preises in Betracht zu ziehen.

NOSS übernimmt keinerlei Gewährleistung für Leistungen Dritter. Allfällige Gewährleistungsansprüche werden dem Kunden abgetreten.

Allfällige Mängel in Bezug auf Leistungen von NOSS sind innerhalb von 14 Tagen ab Ablieferung des betreffenden Produktes vom Kunden schriftlich und dokumentiert zu rügen. Die frist- und formgerechte Mängelrüge ist Voraussetzung für die Geltendmachung von Mängelrechten gegenüber NOSS. Als Mängel gelten erheblich beeinträchtigende und reproduzierbare Abweichungen von den in der Offerte oder Pflichtenheft beschriebenen Leistungsmerkmale und Funktionalitäten. Konzeptionelle oder technische Änderungen im Rahmen der Umsetzung bleiben demgegenüber jederzeit vorbehalten.

NOSS gewährt keinerlei weitergehende Garantie für die Funktionalität, die Fehlerfreiheit, die Tauglichkeit oder sonstige Eigenschaften der gelieferten Dienstleistungsergebnisse. Nach frist- und formgerechter Mängelrüge werden nach Wahl von NOSS auf deren Kosten mangelhafte Dienstleistungsergebnisse entweder ersetzt oder der gerügte Mangel wird behoben. Die Minderung ist erst nach erfolgloser Nachbesserung zulässig. Die Wandlung wird ausgeschlossen. Jede Haftung für Mangelfolgeschäden wie Datenverlust, Betriebsausfall, entgangenen Gewinn etc. ist, soweit gesetzlich zulässig, vollumfänglich ausgeschlossen.

Jeder Anspruch des Kunden auf die Geltendmachung von Mängelrechten erlischt, sofern die betreffenden Dienstleistungsergebnisse ohne Zustimmung von NOSS vom Kunden oder Dritten verändert oder repariert werden, oder wenn das Produkt unsachgemäss gehandhabt, betrieben und gepflegt wurde.

Haftungsausschluss

NOSS übernimmt keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden aufgrund technischer Probleme, Serverausfall, Datenverlust, Übertragungsfehler oder sonstiger Gründe, und NOSS haftet in keinem Fall für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden.

Im Weiteren übernimmt NOSS keine Kosten der Dienstleistungserbringung Dritter. NOSS haftet auch nicht für durch eingesetzte Fremd-Programme hervorgerufene Beeinträchtigungen der Funktionalität und Schäden.

Die Haftung von NOSS ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. NOSS haftet nicht für vom Kunden zur Verfügung gestellte Inhalte und Materialien wie Bilder, Texte oder ähnliches. Testaufschaltungen sind vom Kunden umgehend nach Erhalt auf Korrektheit zu prüfen: Ein Gut zum Bildschirm ist eine verbindliche Erklärung zur Korrektheit der betreffenden Dienstleistungsergebnisse.

Datenschutz

Die Parteien behandeln alle Informationen vertraulich, die weder allgemein bekannt noch allgemein zugänglich sind. Im Zweifel sind Informationen immer vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht besteht schon vor Vertragsabschluss und dauert über die Beendigung des Vertrages hinaus.

NOSS behandelt die angelieferten Daten im Einklang mit der einschlägigen Datenschutzgesetzgebung. Der Schutz der persönlichen Daten des Kunden und allfälliger persönlichen Daten dessen Kunden hat für NOSS hohe Priorität. Die Datenschutzbestimmungen von NOSS sind auf der Website nosidestory.ch/datenschutz einsehbar.

Mitwirkungspflicht

Der Kunde ist verpflichtet, sich aktiv an der Fertigstellung der digitalen Lösung zu beteiligen. Kunden verpflichten sich, alles zur Aufschaltung der Website benötigte Material in einem Zeitraum von drei Monaten zu liefern, insofern nicht anders schriftlich vermerkt ist. Für den Fall, dass der Kunde dieser Obliegenheit nicht nachkommt, verpflichtet er sich, die vollständigen Erstellungskosten zu begleichen.

Schlussbestimmung

Auf die vorliegenden AGB sowie auf sämtliche mit NOSS abgeschlossenen Projektaufträge oder andere Geschäfte findet ausschliesslich Schweizerisches Recht, unter Ausschluss der Bestimmungen über das internationale Privatrecht, Anwendung.

Für alle Streitigkeiten aus diesen AGB sowie den ihnen zugrundeliegenden Projektaufträgen oder anderen Geschäften sind unter Vorbehalt der gesetzlichen Rechtsmittel ausschliesslich die sachlich zuständigen Gerichte von Bern zuständig.

Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB (einschliesslich dieser Bestimmung) sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

Bern, 1.2.2023